Vereinigungsbeschluss 2021
Der Vereinigungsbeschluss wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 13. Juni 2021 vorgelegt, ebenso die Inkorporationsvereinbarungen der Schulgemeinden. Der Vereinigungsbeschluss regelt unter anderem:
1. Organisation der Behörde
2. Verwaltungsorganisation
3. Vereinigung der drei Gemeinden zu einer Einheitsgemeinde
4. Inkorporation der Schulen in die Einheitsgemeinde
5. Organisation der Gemeindebetriebe
6. Neuer Name und Wappen
Bei einer Zustimmung in den drei beteiligten Gemeinden ist die Vereinigung entschieden.
Wahl neuer Behörden 2022
Im Anschluss an den Vereinigungsbeschluss wird ein Konstituierungsrat gebildet, der die Vorbereitungen für die neue Gemeinde treffen wird. Im Wesentlichen arbeitet dieser die neue Gemeindeordnung aus, veranlasst die Inkorporation der Schulen in die Einheitsgemeinde und bereitet die Wahlen sowie das Budget vor. Über die Gemeindeordnung entscheidet das Stimmvolk voraussichtlich im April 2022. Die Wahlen der neuen Behörden sind am 15. Mai 2022 vorgesehen, so dass die neue Gemeinde am 1. Januar 2023 starten könnte.